Sie wollen heiraten oder haben bereits geheiratet und sind Arzt oder Zahnarzt mit freiberuflicher eigener Praxis, in einem MVZ, einer Praxisgemeinschaft oder in einer Berufsausübungsgemeinsachft?
Sie haben sich Gedanken über einen Ehevertrag gemacht oder hierüber gelesen?
Sie sind mitten in einem Scheidungsverfahren und überlegen eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, um die Dinge einvernehmlich zu regeln und Ihre Praxis zu schützen?
Sie wollen Ihren bestehenden Ehevertrag auf dessen Wirksamkeit überprüfen? Schützen Sie Ihre Einkommensquelle und Ihr Lebenswerk.
Sobald die Ehe eines niedergelassenen Arztes/einer Ärztin bzw. Zahnarzt oder Zahnärztin in die Brüche geht, stellt die eigene Praxis oder Beteiligung an einer Praxis nicht selten einen (den) Hauptteil des Vermögens dar oder ist Grundlage des eingesetzten eigenen Vermögens.
Neben der emotionalen Extremsituation einer Scheidung muss alles neu überdacht werden, insbesondere die finanziellen Bedingungen.
Grundsätzlich ist eine "Ärztescheidung/Zahnärztescheidung" nichts anderes, als eine Scheidung eines Unternehmers.
Trotzdem gibt es bei Ärzten/Zahnärzten Besonderheiten, insbesondere in Zusammenhang mit der Altersvorsorge und der Bewertung und Beurteilung der eigenen Praxis bzw. Praxisbeteiligung.
Neben der Praxisbewertung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleichs ist für die Unterhaltsberechnung das Einkommen des Praxisinhabers, der meist mehr als durchschnittlich seine Arbeitskraft für "seine Praxis" einsetzt, korrekt zu bestimmen.
Unter Umständen ist zudem das gesamte Einkommen oder die Ersparnisse des Arztes/Zahnarztes in die Praxiserrichtung/den Praxiskauf etc. geflossen.
Nicht selten wird hier das falsche Einkommen angesetzt, da nicht alle betriebs- und steuerrechtlichen Aspekte berücksichtigt wurden.
Auch medizinrechtliche Kenntnisse über den Wert und die Einordnung eines Vertragsarztsitzes (umgangssprachlich "KV" gennant) entscheiden in nicht geringem Ausmaß das Ergebnis der Berechnung, insbesondere auch bei der Berechnung des Zugewinns.
Hier verschenken Sie unnötig Ihr hart verdientes Geld !!! Dies gilt es zu schützen!
Vertiefte Kenntnisse in der Unternehmensbewertung, und inbsbesondere bei der Bewertung der Arztpraxen sind notwendig, um den Mandanten optimal zu unterstützen. Hier hilft die Doppelqualifikation von Herrn Rist als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.
Erst Recht wenn der Arzt/Zahnarzt ein eigenes "Unternehmen" führt, an einem Unternehmen beteiligt ist oder ein Unternehmen gründen will empfehlen wir dringend über einen Ehevertrag nachzudenken.
Schützen Sie Ihre Einkommensquelle, Ihr Lebenswerk rechtzeitig !
Sie benötigen meine Unterstützung im Familienrecht?