Wer muss was zahlen? Welche Unterhaltsansprüche gibt es?


Sie leben in Trennung und bekommen kein Geld von Ihrem Ehepartner?


Sie überlegen ob Sie sich von Ihrer Ehefrau / Ihrem Ehemann trennen wollen und suchen Informationen über den Ihnen zustehenden Unterhalt?


Sie betreuen das gemeinsame Kind, bekommen aber von der Gegenseite keinerlei finanzielle Unterstützung?


Eine Trennung oder Scheidung geht in den meisten Fällen Hand in Hand mit deutlichen Einkommenseinbußen.


Das bisherige gemeinsame Familieneinkommen fällt weg und man ist auf sich allein gestellt. Es stellen sich Fragen nach der eigenen Absicherung oder zur Frage wer, was, wann und an wen zu bezahlen hat, oder anders gesagt, welche Unterhaltsansprüche gibt es.


Nicht selten steht Ihnen deutlich mehr zu, als die Gegenseite Ihnen anbietet oder bezahlt.














Auch beraten und vertreten wir Sie bei der Abwehr von Unterhaltsansprüchen, die an Sie gerichtet werden. Hierbei kann es sich zum einen um den an Sie gerichteten Anspruch des anderen Ehegatten oder den geltend gemachten Anspruch auf Kindesunterhalt handeln.


Es zeigt sich oft, dass der an Sie gezahlte Unterhalt – wenn überhaupt – deutlich zu gering ist!


Verlassen Sie sich nicht auf Berechnungen des Jugendamtes oder eines gegnerischen Anwalts.


Diese Berechnungen sind gerade nicht dafür gedacht, Ihren Anspruch bestmöglich durchzusetzen.


Sofern Sie ein oder mehre gemeinsame Kinder betreuen, berechnen für wir für Sie den Kindesunterhalt und setzen diesen notfalls gerichtlich für Sie durch. Erste Anhaltspunkte gibt hier die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG (hier die SüdL für Stuttgart).








Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld oder zahlen das, was die Gegenseite will.


Sie benötigen meine Unterstützung im Familienrecht?