Wer schreibt der bleibt? - der Ehevertrag/die Scheidungsfolgenvereinbarung
Sie wollen heiraten oder haben bereits geheiratet und sind Unternehmer? Sie haben sich Gedanken über einen Ehevertrag gemacht oder hierüber gelesen? Sie sind mitten in einem Scheidungsverfahren und überlegen eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, um die Dinge einvernehmlich zu regeln? Sie wollen Ihren bestehenden Ehevertrag auf dessen Wirksamkeit überprüfen?
In vielen Ehen ist es durchaus sinnvoll einen Ehevertrag zu schließen, um die rechtlichen Gegebenheiten an die persönlichen Verhältnisse der Eheleute anzupassen.
Dies ist z.B. dann ratsam, wenn ein größeres Vermögen oder aber auch eine höhere Summe von Schulden vorhanden ist.
Auch wenn einer der Eheleute ein Unternehmen führt, an einem Unternehmen beteiligt ist oder ein Unternehmen gründen will empfehlen wir über einen Ehevertrag nachzudenken.
In einem Ehevertrag können eine Vielzahl von Regelungen festgehalten werden, welche auch von gesetzlichen Vorschriften abweichen können, weshalb zur Erstellung eines rechtswirksamen Ehevertrag ein Notar hinzugezogen werden muss.
Da sich jedoch die rechtlichen Vorschriften und der zugrunde gelegte Sachverhalt ändert, ist ein notarieller Ehevertrag noch keine Sicherheit, dass die Regelungen wirksam sind, da ein Ehevertrag der sogenannten Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle unterliegt.
So sind Fälle nicht selten, in denen ein zunächst wirksamer Ehevertrag im Nachhinein wegen Sittenwidrigkeit unwirksam wird.
Bei der Erstellung eines Ehevertrages ist das Hinzuziehen eines kompetenten Rechtsanwalts also durchaus ratsam, um Ihre eigenen Interessen zu wahren. Hierbei ist es egal ob Sie aus Stuttgart kommen und einen Ehevertrag brauchen oder sonst wo wohnen. Herr Rechtsanwalt Rist führt seine Akten volldigital und kann Ihnen siene Unterstützung weltweit anbieten. Sie brauchen nicht unbedingt für den Ehevertrrag oder sie Scheidungsfolgenverienbarung nach Stuttgaert kommen. Die Kommunikation geht porblemlos auch über Zoom, Teams,usw. und natürlich per Email.
Scheidungsstatistiken sowie jahrelange Erfahrung zeigen, dass es nicht ratsam ist, sich blind und ohne Absicherungen in die Ehe zu stürzen.
Selbst bei einem bereits eingeleiteten Scheidungsverfahren ist es noch nicht zu spät, familienrechtliche Bereiche durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich zu regeln.
Herr Rechtsanwalt Tobias Rist unterstützt Sie aus Stuttgart nicht nur bei der Erstellung eines Ehevertrags unterstützen, sondern auch im Bezug auf allgegenwärtige familienrechtliche Probleme beraten, denen Sie mit Hilfe eines guten Ehevertrages aus dem Weg gehen können. Ein Termin hier in Stuttgart für den Ehevertrag oder die scheidungsfolgenvereinbarung ist natürlich möglihc, aber auch nicht unbedingt nitwendig. Gerade als Unternehmer hat die digitale Kommunikation den Vorteil, dass der Zeitaufwand gering ist, Fahrten vermieden werden und Sie Ihre wertvolle Zeit optimal nutzen können.
Auch Ihren bereits bestehenden Ehevertrag prüfen wir auf dessen Wirksamkeit.
Vorosorge ist besser als Schadensbegrenzung oder anders gesagt, wer schreibt bleibt.
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